Förderrichtlinie
Fördertopf „Gemeinsam stark“ – eine Aktion der nebenan.de Stiftung gefördert durch die Postcode Lotterie und die Beisheim Stiftung
Um einen Antrag einreichen, müssen alle Antragsteller:innen die vorliegenden Förderrichtlinien lesen und ihnen zustimmen. Mit Absenden des Antrags erklären sich die Antragsteller:innen mit diesen Förderrichtlinien einverstanden. Diese Förderrichtlinien stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Antragsteller:innen und der nebenan.de Stiftung gGmbH (im Folgenden „nebenan.de Stiftung“ genannt) dar.
Sehen Sie von einer Antragstellung ab, wenn Ihr Vorhaben nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu unseren Förderschwerpunkten passt.
Inhaltsübersicht
Allgemeine Bestimmungen
- Ziel und Zweck der Förderung
- Antragsberechtigte
- Art und Umfang der Förderung
- Antragsverfahren
- Auswahlverfahren und Gewährung von Fördermitteln
- Fördergrundsätze und Nachweispflicht
- Datenschutz
- Öffentlichkeitsarbeit
- Haftung
Besondere Bestimmungen je Empfänger:innengruppe
Allgemeine Bestimmungen
I. Ziel und Zweck der Förderung
Einsamkeit ist eines der zentralen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit: Jede zehnte Person in Deutschland ist davon betroffen. In der Advents- und Weihnachtszeit ist das Gefühl der Einsamkeit für viele Menschen besonders präsent.
Mit der Kampagne „Wir Weihnachten“ setzt die nebenan.de Stiftung gGmbH bereits bundesweit ein Zeichen gegen Einsamkeit und stärkt Nachbarschaft und Zusammenhalt – von Nachbar:innen für Nachbar:innen. Im Rahmen dieser Initiative vergibt die nebenan.de Stiftung 2026 über den Fördertopf „Gemeinsam stark“ erneut finanzielle Unterstützung an Organisationen und Privatpersonen, die sich in der Weihnachtszeit gegen Einsamkeit und für mehr Miteinander engagieren.
Die im Rahmen von „Wir Weihnachten 2026“ geförderten Aktionen ermöglichen niedrigschwellige und offene Kennenlern-, Begegnungs- und Unterstützungsaktivitäten im sozialen Nahraum. Sie bieten Unterstützung und Hilfe für von Einsamkeit betroffene Personen und fördern soziale Kontakte, Integration und Teilhabe. Der Zweck jeder geförderten Aktion ist daher vor allem als mildtätiger Zweck anzusehen. Die Niedrigschwelligkeit und Breite der möglichen Vorhaben schließen jedoch nicht aus, dass gleichzeitig weitere gemeinnützige Zwecke verfolgt werden (siehe Punkt II).
Der Fördertopf „Gemeinsam stark“ wird durch die Postcode Lotterie und die Beisheim Stiftung gefördert.
II. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt im Rahmen von „Wir Weihnachten 2026“ sind:
- Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Beteiligung als ehrenamtlich und unentgeltlich erbrachte Leistung zu verstehen ist (siehe Punkt X);
- lokal tätige, freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen (nachfolgend „lokale Organisationen“, siehe Punkt XI);
- bundesweit tätige, freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen (nachfolgend „bundesweite Organisationen“, siehe Punkt XII).
III. Art und Umfang der Förderung
Mit dem Fördertopf „Gemeinsam stark“ unterstützt die nebenan.de Stiftung so unbürokratisch wie möglich Weihnachtsaktionen gegen Einsamkeit in der Nachbarschaft. Insgesamt stehen 160.000 € zur Verfügung.
Das geförderte Vorhaben muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- es muss in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden;
- es muss im Zeitraum vom 28.11.2026 bis zum 28.12.2026 umgesetzt werden;
- es muss dem Gemeinwohl dienen und darf nicht kommerziell ausgerichtet sein;
- es darf zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Förderung noch nicht abgeschlossen sein;
- es darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend, verleumderisch sein oder Inhalte enthalten, die in irgendeiner Weise unangemessen, anstößig oder sexuell anzüglich sind oder Hass auf bzw. die Benachteiligung einer Gruppe oder Person fördern;
- es darf keine Inhalte oder Elemente enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen;
- es darf keine Inhalte oder Elemente enthalten, die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.
IV. Antragsverfahren
Anträge auf eine Förderung können ausschließlich digital eingereicht werden und müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Der Einreichungszeitraum ist 3.–30. November 2026. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Empfänger:innengruppe (siehe Punkte X bis XII).
Jede Aktion kann nur einmal gefördert werden. Werden mehrere Anträge für dieselbe Aktion oder Antragsteller:in eingereicht, zählt der zeitlich zuerst eingereichte Antrag; die übrigen Anträge werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die nebenan.de Stiftung behält sich vor, zur Ergänzung des Förderantrags zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen anzufordern. Nach Einreichung können die Angaben im Förderantrag nicht mehr geändert werden. Sollten Fehler entdeckt werden oder soll ein Antrag zurückgezogen werden, ist die nebenan.de Stiftung gGmbH unverzüglich unter kontakt@nebenan-stiftung.de zu kontaktieren.
Nur fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge werden auf formale und inhaltliche Kriterien geprüft. Anträge, die diesen Kriterien nicht genügen, sind vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.
V. Auswahlverfahren und Gewährung von Fördermitteln
Nach erfolgreicher Vorabprüfung – im Hinblick auf die formelle und inhaltliche Eignung der Antragsteller:innen und des geplanten Vorhabens – werden die Anträge durch ein Gremium aus Mitarbeiter:innen der nebenan.de Stiftung gGmbH gesichtet und ausgewählt. Maßgeblich für die Auswahl ist, welchen Mehrwert die Aktion für die Nachbarschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bietet, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Einsamkeit. Um die Vielfalt nachbarschaftlichen Engagements zu fördern, werden bei der Vergabe der Fördergelder zudem berücksichtigt: regionale Vielfalt (regionale Verteilung, Stadt-/Land-Balance), Vielfalt der Zielgruppen und/oder der ehrenamtlich Engagierten sowie Vielfalt der Aktionsformate. Bei den genannten Kriterien handelt es sich um einen Orientierungsrahmen für die Beurteilung der eingereichten Anträge.
Die Mittel werden nach dem “Windhundprinzip” vergeben, also in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge, sofern alle genannten Fördervoraussetzungen erfüllt sind, und nur so lange, bis die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen noch ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Von Nachfragen ist daher abzusehen. Der Rechtsweg gegen Entscheidungen der nebenan.de Stiftung gGmbH oder des Gremiums ist ausgeschlossen.
Aus dem Einreichen eines Antrags entsteht noch kein automatischer Anspruch auf Förderung. Diese gilt erst nach schriftlicher Zusage als gesichert. Zusagen werden fortlaufend ab dem 3. November 2026 bis spätestens Mitte Dezember 2026 per E-Mail versendet. Das Verfahren (Antragstellung, Mittelabruf, Abrechnung und Auszahlung) ist je nach Empfänger:innengruppe unter den Punkten X bis XII geregelt.
VI. Fördergrundsätze und Nachweispflicht
Fördermittelempfänger:innen verpflichten sich, die vollständigen Fördermittel zurückzuzahlen, wenn diese nicht zweckentsprechend gemäß dem Förderantrag verwendet wurden. Das Recht auf unverzügliche Rückforderung gilt auch, wenn der Verwendungszweck entfällt, das Vorhaben nicht realisiert werden kann, gegen diese Förderrichtlinien verstoßen wird oder wenn bei Fördermittelempfänger:innen Veränderungen eintreten, die nach Ermessen der nebenan.de Stiftung deren Interessen schaden könnten.
Änderungen des Verwendungszwecks nach Gewährung der Fördermittel sind der nebenan.de Stiftung unverzüglich anzuzeigen und mit ihr abzustimmen. Ebenso ist bei zeitlichen, inhaltlichen oder sonstigen relevanten Änderungen im Projektablauf vorab deren Zustimmung einzuholen. Es können kleine Abweichungen von der geplanten Aktion (z. B. ein geändertes Datum) im Abrechnungsformular angegeben werden, sofern die Aktion im dafür vorgesehenen Zeitraum von 28.11.2026 bis 28.12.2026 stattfindet und Zweck, Format und Zielgruppe der Aktion unverändert bleiben.
Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Förderfähig sind ausschließlich tatsächlich getätigte Ausgaben. Rausch- und Suchtmittel (z. B. Alkohol, Tabak, Arzneimittel u. Ä.) sind nicht förderfähig. Ein Eigenanteil muss nicht eingesetzt werden. Eine Übertragung der Förderung oder ein Umtausch ist nicht gestattet. Sollten die Kosten für das genehmigte Vorhaben höher als geplant bzw. beantragt ausfallen, besteht kein Recht auf Aufstockung der Förderung.
Alle Belege und Kostennachweise sind für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum aufzubewahren. Die nebenan.de Stiftung gGmbH behält sich vor, diese anzufordern und zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Geförderte Organisationen sind zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet; die Nachweise müssen hinsichtlich der Zweckerfüllung und der Abrechnung den Anforderungen der Finanzverwaltung genügen.
VII. Datenschutz
Die nebenan.de Stiftung gGmbH verarbeitet (auch unter Einbeziehung von Dienstleister:innen) die von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Projekts sowie insbesondere zum Zweck der Information der Teilnehmenden über das Projekt und zur Versendung der Fördermittel an die ermittelten Förderempfänger:innen. Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Projekts und zur Bereitstellung der Fördermittel erforderlich ist.
Bewerbungen von lokalen Organisationen werden über das Portal der Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München, abgewickelt. Diese ist für die dort erhobenen Daten eigenständig verantwortlich; es gilt deren Datenschutzerklärung auf www.hausdesstiftens.org/rechtliches/datenschutz. Zur gemeinsamen Förderentscheidung erhält die nebenan.de Stiftung gGmbH die dafür erforderlichen Angaben. Eine weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken, etwa zur öffentlichen Bekanntgabe des Vorhabens innerhalb der Portale der nebenan.de Stiftung gGmbH, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO).
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Fördertopfs sind in den allgemeinen Datenschutzhinweisen der nebenan.de Stiftung gGmbH abrufbar unter: www.wirweihnachten.de/datenschutz.
VIII. Öffentlichkeitsarbeit
Die nebenan.de Stiftung gGmbH verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die Berichterstattung über die geförderten Vorhaben unterstützt diese Ziele durch die Einbindung der Öffentlichkeit und die damit verbundene Verbreitung des Gemeinwohlgedankens.
Wir möchten daher über die Förderung der Vorhaben in angemessener Weise informieren und bitten die Fördermittelempfänger:innen, hierfür geeignetes Material (z. B. Text-, Bild- oder Videomaterial über das Vorhaben, Logo) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Bei allen verwendeten Medien (Fotos, Grafiken usw.) ist das Urheber- und Persönlichkeitsrecht zu beachten. Inhaberin/Inhaber ist grundsätzlich die Person, die das Bild erstellt hat (Urheberrecht). Bei der Verwendung von Bildern Dritter muss deren Einwilligung über Art und Dauer der Nutzung vorliegen; es empfiehlt sich, eine formlose schriftliche Einwilligung einzuholen. Für Fotos mit Kindern bedarf es der Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen. Bei der Verwendung der Bilder ist der Name der/des Inhabenden anzugeben. Fotos mit Personen sind sensibel zu behandeln – dies gilt insbesondere für Fotos mit Kindern.
Fördermittelempfänger:innen verpflichten sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung im Rahmen der Kampagne „Wir Weihnachten - Gemeinsam stark“ in angemessener Weise hinzuweisen. Der Hinweis kann unter Verwendung von Name und Logo der nebenan.de Stiftung erfolgen, jedoch ohne besondere Hervorhebung.
IX. Haftung
Die Förderung des Vorhabens durch die nebenan.de Stiftung gGmbH ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Beurteilung und Genehmigung des Vorhabens nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften.
Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der nebenan.de Stiftung gGmbH. Eine Haftung der nebenan.de Stiftung gGmbH im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen. Die nebenan.de Stiftung gGmbH behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern.
Die Verantwortung für die Durchführung und Zielerreichung des dem Antrag zugrundeliegenden Vorhabens obliegt ausschließlich dem/der Antragsteller:in. Diese:r ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die nebenan.de Stiftung gGmbH haftet nicht für Schäden, die dem/der Antragsteller:in, Projektbeteiligten oder Dritten entstehen.
Besondere Bestimmungen je Empfänger:innengruppe
X. Privatpersonen
Die Förderung der Aktion von Privatpersonen erfolgt als Kostenerstattung: Die Privatperson legt die Kosten für ihre Aktion zunächst selbst aus. Nach der Aktion werden die tatsächlich entstandenen und durch Belege nachgewiesenen Kosten bis zu einem Betrag von 100 € erstattet. Die Kostenerstattung an Privatpersonen stellt einen Auslagenersatz dar und ist keine Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Jede Aktion kann nur einmal gefördert werden, auch wenn mehrere Personen sie gemeinsam organisieren, kann nur eine Person dafür eine Förderung beantragen.
Privatpersonen tragen zunächst ihre Aktion auf der Aktionskarte unter www.wirweihnachten.de ein und stellen anschließend den Förderantrag über das Online-Formular auf www.wirweihnachten.de. Aus dem Einreichen eines Antrags entsteht noch kein automatischer Anspruch auf Förderung. Diese gilt erst nach schriftlicher Zusage per E-Mail als gesichert.
Die Zusage-E-Mail an Privatpersonen enthält einen Link zum Abrechnungsformular für die spätere Kostenerstattung nach der Aktion..
Dafür werden benötigt:
- Alle Kassenbons und Rechnungen, auf denen die einzelnen gekauften Artikel aufgeführt sind. Ein Kartenzahlungsbeleg allein reicht nicht aus (Bitte vollständig abfotografieren/einscannen - der gesamte Beleg muss sichtbar und lesbar sein).
- Mindestens ein Foto der Aktion. Dieses ist nur für die interne Projektdokumentation bestimmt.
- Ein Kurzbericht zur Aktion. Dieser ist Teil des Abrechnungsformulars.
- Die Bankverbindung. Kontoinhaber:in muss die Person sein, die den Förderantrag gestellt hat.
Die Richtigkeit der Angaben ist im Formular zu bestätigen.
Die Abrechnung der Aktion ist bis spätestens zum 31.01.2027 einzureichen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Abrechnungen können nicht erstattet werden.
Die Erstattung an Privatpersonen erfolgt nach Prüfung der vollständigen Abrechnung, in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang. Erstattet werden nur die nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 100 €.
XI. Lokale Organisationen
Die Abwicklung der Förderung lokaler Organisationen (1000 €) erfolgt in Zusammenarbeit mit der Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH.
Für lokale Organisationen erfolgt die Antragstellung digital über die Plattform „FörderAntrag“ der Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH. Alle Informationen zur Antragstellung und zum Mittelabruf finden Sie auf www.wirweihnachten.de/foerderfonds-organisationen. Bitte beachten Sie, dass ein Konto (eine Registrierung) allein nicht für eine Förderung ausreicht. Sie müssen Ihre Weihnachtsaktion als Projekt über die Plattform anlegen, damit sie in das Auswahlverfahren aufgenommen wird.
Nach Einreichung des Antrags sind keine Änderungen mehr möglich. Solange der Antrag noch nicht bewilligt wurde, kann die Organisation ihn über das Haus des Stiftens zurückziehen lassen und anschließend einen neuen Antrag stellen. Der zurückgezogene Antrag bleibt dabei unberücksichtigt.
Über die Förderentscheidung und die Auszahlung werden Sie informiert. Die Fördermittel werden schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026 ausgezahlt, sofern alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden.
Lokale Organisationen reichen bis spätestens zum 31.01.2027 über das Haus des Stiftens einen Bericht zur Aktion mit Fokus auf Wirkung und Erfolg sowie Angaben zur Verwendung der Fördermittel ein. Bei fehlendem oder unvollständigem Bericht behält sich die nebenan.de Stiftung gGmbH das Recht vor, die Fördermittel teilweise oder vollständig zurückzufordern.
XII. Bundesweite Organisationen
Bundesweite Organisationen stellen ihre Interessensbekundung per E-Mail im Rahmen einer direkten Kontaktaufnahme mit der nebenan.de Stiftung. Die Interessensbekundung ist der erste Schritt für eine mögliche Förderung, bei der es darum geht, uns die Organisation und das Vorhaben vorzustellen.
Im Fall einer Zusage stimmen die bundesweiten Organisationen den Mittelabruf direkt mit der nebenan.de Stiftung ab. Im Rahmen des Mittelabrufs sind eine Kopie des aktuellen und vollständigen Nachweis der Gemeinnützigkeit (beispielsweise ein Feststellungs- oder Freistellungsbescheid des Finanzamts) sowie ein aktueller Registerauszug einzureichen.
Die Fördermittel werden schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026 ausgezahlt, sofern alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Eine ausbleibende Einreichung kann zum Ausschluss von der Förderung führen. Nach Auszahlung verpflichtet sich die geförderte Organisation der nebenan.de Stiftung gGmbH innerhalb von vier Wochen eine Zuwendungsbestätigung (Bestätigung über Geldzuwendungen) per Post zu übermitteln.
Bundesweite Organisationen reichen bis spätestens zum 31.01.2027 direkt bei der nebenan.de Stiftung gGmbH einen Bericht zur Aktion mit Fokus auf Wirkung und Erfolg sowie Angaben zur Verwendung der Fördermittel ein. Bei fehlendem oder unvollständigem Bericht behält sich die nebenan.de Stiftung gGmbH das Recht vor, die Fördermittel teilweise oder vollständig zurückzufordern.
Stand: 28.10.2026 · nebenan.de Stiftung gGmbH