Einsamkeit ist eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft unserer Zeit. In keiner anderen Zeit im Jahr ist das Gefühl der Einsamkeit jedoch so präsent, wie in der Advents- und Weihnachtszeit. Mit der Aktion „Wir Weihnachten - Gemeinsam gegen Einsamkeit in der Nachbarschaft” möchte die nebenan.de Stiftung gGmbH ein Zeichen gegen Einsamkeit setzen und so bundesweit Gemeinschaft und Zusammenhalt stärken – von Nachbar:innen für Nachbar:innen. Als Teil dieser Initiative wurde der Förderfonds„Wir Weihnachten - Gemeinsam gegen Einsamkeit” ins Leben gerufen.
Mit einem eigenen Aktionsfonds, ermöglicht von der Deutschen Postcode Lotterie, unterstützt die nebenan.de Stiftung gGmbH so unbürokratisch wie möglich etablierte Aktionen und neue Ideen finanziell. Gefördert werden Maßnahmen, die das Gefühl des Miteinanders fördern und die Nachbarschaft in der Weihnachtszeit verbinden. Hier können sich gemeinnützige Organisationen (Förderung bis zu 1.000,00€) und Einzelpersonen (Förderung bis zu 100,00€) bewerben. Die nebenan.de Stiftung gGmbH unterstützt auch etablierte Vorreiter:innen im Themenfeld. Hier können sich regional und bundesweit tätige gemeinnützige Organisationen (Förderung bis zu 14.000,00€) bewerben, um ihre Arbeit in der Weihnachtszeit zu stärken und noch mehr Menschen zu erreichen. Um die Vielfalt nachbarschaftlichen Engagements zu fördern, werden bei der Vergabe der Fördergelder folgende Aspekte berücksichtigt: regionale Vielfalt (regionale Verteilung, Stadt-/Land-Balance), Vielfalt der Zielgruppen und/oder der ehrenamtlich Engagierten (z.B. Alter, Geschlecht, soziale Herkunft), Vielfalt der Aktionsformate.Sehen Sie von einer Antragstellung ab, wenn Ihr Vorhaben nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu unseren Förderschwerpunkten passt.
Hier haben wir zwei verschiedene Förderhöhen definiert
a) Projekte bis 1.000€ - für lokale Organisationen
b) Projekte bis 14.000€ - für bundesweit tätige Organisationen
Förderungen für Organisationen werden durch einen Stiftungsfond ausbezahlt, der durch GLS Treuhand e.V. verwaltet wird.
I. Förderzwecke
Gefördert werden freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind und ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die antragstellenden Organisationen müssen entweder mildtätige Zwecke nach § 53 AO oder mindestens einen der unten genannten steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 AO verfolgen. Fördermittel der nebenan.de Stiftung gGmbH dürfen ausschließlich für mildtätige und/oder die folgenden gemeinnützigen Zwecke verwendet werden:
- Förderung von Bildung und Erziehung gem. § 52 (2) Nr. 7 AO,
- Förderung von Kunst und Kultur gem. § 52 (2) Nr. 5 AO,
- Förderung der Völkerverständigung gem. § 52 (2) Nr. 13 AO
- Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Opfer von Krieg und Gewalt und der Hilfe für Behinderte gem. § 52 (2) Nr. 10 AO
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 (2) Nr. 4 AO
- Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes gem. § 52 (2) Nr. 8 AO
- Förderung der Kleingärtnerei und des traditionellen Brauchtums gem. § 52 (2) Nr. 23 AO
- Förderung des demokratischen Staatswesens gem. § 52 (2) Nr. 24 AO
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der festgelegten steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft,
- Förderung sowie mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO.
II. Anforderungen an das Vorhaben
Das Vorhaben muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- es muss in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden;
- es muss bis 31.1.2024 abgeschlossen sein;
- es darf nicht vor der Entscheidung abgeschlossen sein;
- es darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend, verleumderisch sein oder Inhalt enthalten, der auf irgendeine Weise unangemessen, anstößig oder sexuell anzüglich ist, den Hass auf oder die Benachteiligung einer Gruppe oder einer Person fördert;
- es darf keine Inhalte oder Elemente enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen;
- es darf keine Inhalte oder Elemente enthalten, die die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre oder die geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen.
III. Antragsverfahren
Verbindliche Zustimmung zu den Förderrichtlinien
Um einen Antrag einreichen, müssen alle Antragsteller die vorliegenden Förderrichtlinien lesen und ihnen zustimmen. Mit Absenden des Antrags erklären sich die Antragsteller mit diesen Förderrichtlinien einverstanden. Diese Förderrichtlinien stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Antragsstellern und der nebenan.de Stiftung gGmbH dar.
Anträge auf eine Förderung können ausschließlich digital über das Antragsformular auf der Webseite www.wirweihnachten.de eingereicht werden und müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Jede Organisation kann nur einmal gefördert werden. Bei mehrfach eingereichten Bewerbungsanträgen zählt der jeweils zeitlich zuerst eingereichte Antrag.
Im Rahmen der Antragstellung ist eine Kopie des aktuellen und vollständigen Freistellungsbescheids der antragstellenden Organisation inkl. Anlagen und Registerauszuges hochzuladen.
Die nebenan.de Stiftung gGmbH behält sich vor, zur Ergänzung des Förderantrags zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Sämtliche Antragsunterlagen müssen vollständig und lesbar in digitaler Form eingereicht werden.
Nur vollständig eingereichte Bewerbungsanträge werden auf formale und inhaltliche Kriterien geprüft. Anträge, die diesen Kriterien nicht genügen, sind vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Die Einsendefristen werden auf der Webseite www.wirweihnachten.de bekanntgegeben.
III. Auswahlverfahren und Gewährung von Fördermitteln
Nach erfolgreicher Vorabprüfung - im Hinblick auf formelle und inhaltliche Eignung der antragstellenden Organisation und ihres geplanten Vorhabens - werden Anträge durch ein Gremium, bestehend aus Mitgliedern der nebenan.de Stiftung gGmbH besichtigt.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Es ist daher von Nachfragen abzusehen. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der nebenan.de Stiftung gGmbH oder des Gremiums ist ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewilligung erhalten Antragsteller eine Zusage der Förderung per E-Mail. Absagen werden ebenfalls per E-Mail versandt.
Die Fördermittel werden schnellstmöglich, spätestens jedoch am 17.12.2023 (vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind), ausgezahlt.
Fördermittel dürfen ausschließlich für die beantragten Zwecke verwendet werden.
Die geförderte Organisation ist zu einer ordentlichen Buchführung und zur Aufbewahrung sämtlicher Rechnungen und Kostennachweise verpflichtet. Die Nachweise müssen hinsichtlich der Zweckerfüllung und der Abrechnung den Anforderungen der Finanzverwaltung genügen.
Änderungen des Verwendungszwecks nach Gewährung der Fördermittel sind der nebenan.de Stiftung gGmbH unverzüglich anzuzeigen und abzustimmen. Ebenso ist im Projektablauf bei zeitlichen, inhaltlichen oder sonstigen relevanten Änderungen – die Zustimmung der nebenan.de Stiftung gGmbH vorher einzuholen.
Die geförderten Organisationen verpflichten sich, die kompletten Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht dem Förderantrag zweckentsprechend verwendet wurden. Das Recht auf unverzügliche Rückforderung der Förderung gilt auch, wenn der Verwendungszweck entfällt, das Vorhaben nicht realisiert werden kann, die geförderte Organisation gegen diese Förderrichtlinien verstößt, oder wenn bei der Organisation Veränderungen eintreten, die nach Ermessen der nebenan.de Stiftung gGmbH ihren Interessen schaden könnten.
Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
Rausch- oder Suchtmittel (bspw. Alkohol, Tabak, Arzneimittel u.ä.) sind nicht förderfähig.
Abweichend von diesen Förderrichtlinien dürfen die Fördermittel für den angegebenen Zweck frei eingesetzt und verwendet werden.
Es muss kein Eigenanteil eingesetzt werden. Sollten die Kosten für das genehmigte Vorhaben höher als geplant/beantragt anfallen, besteht kein Recht auf Aufstockung der Förderung.
Eine Übertragung der Förderung oder ein Umtausch ist nicht gestattet.
V. Datenschutz
Die nebenan.de Stiftung gGmbH verarbeitet (auch unter Einbeziehung von Dienstleister:innen) die von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Projektes sowie insbesondere zum Zweck der Information der Teilnehmenden über das Projekt und Versendung der Fördermittel an die ermittelten Förderungsempfänger. Die Verarbeitung erfolgt damit auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Projektes und zur Bereitstellung der Fördermittel erforderlich ist.
Eine weitergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken, etwa zur öffentlichen Bekanntgabe des Vorhabens innerhalb der Portale der nebenan.de Stiftung gGmbH, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO).
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Wettbewerbs können innerhalb der allgemeinen Datenschutzhinweise der nebenan.de Stiftung eingesehen werden, abrufbar unter: www.wirweihnachten/datenschutz.
VI. Öffentlichkeitsarbeit
Die nebenan.de Stiftung gGmbH verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die Berichterstattung über die geförderten Vorhaben unterstützt diese Ziele durch Einbindung der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Verbreitung des Gemeinwohlgedankens. Wir möchten daher über die Förderung der Vorhaben in angemessener Weise informieren und bitten die geförderte Organisation, ihr zu diesem Zweck geeignetes Material (z.B. Text-, Bild- oder Videomaterial über das Vorhaben, Logo) unentgeltlich zur Verfügung zustellen.
Bei allen verwendeten Medien (Fotos, Grafiken usw.) ist das Urheber- und Persönlichkeitsrecht zu beachten. Inhaberin/Inhaber ist grundsätzlich die Person, die das Bild erstellt hat (Urheberrecht). Bei der Verwendung von Bildern Dritter muss deren Einwilligung über Art und Dauer der Nutzung vorliegen. Es empfiehlt sich, eine formlose schriftliche Einwilligung einzuholen. Für Fotos mit Kindern bedarf die Zustimmung von allen sorgeberechtigten Personen. Bei der Verwendung der Bilder ist der Namen des Inhabenden anzugeben. Fotos mit Personen sind sensibel zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Fotos mit Kindern!
Die geförderte Organisation wird verpflichtet, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung durch die nebenan.de Stiftung gGmbH in angemessener Weise hinzuweisen. Der Hinweis kann unter Verwendung des Namens und Logos der nebenan.de Stiftung gGmbH, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen.
VII. Haftung
Die Förderung des Vorhabens durch die nebenan.de Stiftung gGmbH ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Beurteilung und Genehmigung des Vorhabens nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der nebenan.de Stiftung gGmbH. Eine Haftung der nebenan.de Stiftung gGmbH im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen. Die nebenan.de Stiftung gGmbH behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.
Die Verantwortung für Durchführung und Zielerreichung des dem Antrag zugrundeliegenden Vorhabens obliegt ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die nebenan.de Stiftung gGmbH haftet nicht für Schäden, die dem Antragsteller, Projektbeteiligten oder Dritten entstehen.
Das Vorhaben von Einzelpersonen wird mit 100,00 € gefördert.
I. Förderzwecke
Gefördert werden lokale, niedrigschwellige Kennenlern-, Begegnungs- und Unterstützungsaktivitäten in der Nachbarschaft.
Antragsberechtigt sind volljährige Personen, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Gefördert werden Maßnahmen in Eigenleistung, die die oben genannten Förderschwerpunkte dienen. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel.
II. Anforderungen an das Vorhaben
Das Vorhaben muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- es muss in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden;
- es muss bis 31.1.2024 abgeschlossen sein;
- es darf nicht vor der Entscheidung abgeschlossen sein;
- es darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend, verleumderisch sein oder Inhalt enthalten, der auf irgendeine Weise unangemessen, anstößig oder sexuell anzüglich ist, den Hass auf oder die Benachteiligung einer Gruppe oder einer Person fördert;
- es darf keine Inhalte oder Elemente enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen;
- es darf keine Inhalte oder Elemente enthalten, die die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre oder die geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen.
III. Antragsverfahren
Verbindliche Zustimmung zu den Förderrichtlinien
Um einen Antrag einreichen, müssen alle Antragsteller die vorliegenden Förderrichtlinien lesen und ihnen zustimmen. Mit Absenden des Antrags erklären sich die Antragsteller mit diesen Förderrichtlinien einverstanden. Diese Förderrichtlinien stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Antragsstellern und der nebenan.de Stiftung gGmbH dar.
Anträge auf eine Förderung können ausschließlich digital über das Antragsformular auf der Webseite www.wirweihnachten.de eingereicht werden und müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Jede:r Antragsteller:in kann einmalig gefördert werden. Bei mehrfach eingereichten Anträgen zählt der jeweils zeitlich zuerst eingereichte.
Die nebenan.de Stiftung gGmbH behält sich vor, zur Ergänzung des Förderantrags zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Sämtliche Antragsunterlagen müssen vollständig und lesbar in digitaler Form eingereicht werden.
Nur vollständig eingereichte Förderanträge werden auf formale und inhaltliche Kriterien geprüft. Anträge, die diesen Kriterien nicht genügen, sind vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Die Einsendefristen werden auf der Webseite www.wirweihnachten.de bekanntgegeben.
III. Auswahlverfahren und Gewährung von Fördermitteln
Nach erfolgreicher Vorabprüfung - im Hinblick auf formelle und inhaltliche Eignung der antragstellenden Person und ihres geplanten Vorhaben - werden Anträge durch ein Gremium, bestehend aus Mitgliedern der nebenan.de Stiftung gGmbH besichtigt.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Es ist daher von Nachfragen abzusehen. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der nebenan.de Stiftung gGmbH oder des Gremiums ist ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewilligung erhalten Antragssteller eine Zusage der Förderung per E-Mail. Absagen werden ebenfalls per E-Mail versandt.
Bei einer Zusage, muss die geförderte Person eine unterzeichnete Bestätigung der Verwendung von Fördermitteln für das Projekt an die nebenan.de Stiftung schicken. Die Unterschrift muss im Original geleistet werden – eine eingescannte und ins Dokument eingefügte Unterschrift ist nicht zulässig. Diese muss innerhalb von 2 Wochen nach Zusage bei der nebenan.de Stiftung gGmbH an angegebene E-Mail-Adresse als PDF-Datei eingegangen sein, andernfalls erlischt die Zusage.
Die Fördermittel werden schnellstmöglich, spätestens jedoch am 17.12.2023, ausgezahlt.
Fördermittel dürfen ausschließlich für die beantragten Zwecke verwendet werden. 4 Wochen nach Ende des Vorhabens (spätestens jedoch bis zum 31.03.2024) ist die Einreichung einer Projektauswertung erforderlich. Die nebenan.de Stiftung gGmbH stellt hierzu ein Formular zur Verfügung.
Die geförderte Person ist zur Aufbewahrung sämtlicher Rechnungen und Kostennachweise verpflichtet. Die Nachweise müssen hinsichtlich der Zweckerfüllung und der Abrechnung den Anforderungen der Finanzverwaltung genügen. Die nebenan.de Stiftung gGmbH behält sich zudem vor, Kopien der Nachweise anzufordern und selbst zu prüfen.
Änderungen des Verwendungszwecks nach Gewährung der Fördermittel sind der nebenan.de Stiftung gGmbH unverzüglich anzuzeigen und abzustimmen. Ebenso ist im Projektablauf bei zeitlichen, inhaltlichen oder sonstigen relevanten Änderungen – dieZustimmung der nebenan.de Stiftung gGmbH einzuholen.
Die geförderten Teilnehmende verpflichten sich, die kompletten Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht dem Förderantrag zweckentsprechend verwendet wurden. Das Recht auf unverzügliche Rückforderung der Förderung gilt auch, wenn der Verwendungszweck entfällt, das Vorhaben nicht realisiert werden kann, oder die geförderte Person gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
IV. Fördergrundsätze
Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
Rausch- oder Suchtmittel (bspw. Alkohol, Tabak, Arzneimittel u.ä.) sind nicht förderfähig.
Sollten die Kosten für das genehmigte Vorhaben höher als geplant/beantragt anfallen, besteht kein Recht auf Aufstockung der Förderung.
Eine Übertragung der Förderung oder ein Umtausch ist nicht gestattet.
V. Datenschutz
Die nebenan.de Stiftung gGmbH verarbeitet (auch unter Einbeziehung von Dienstleister:innen) die von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Projektes sowie insbesondere zum Zweck der Information der Teilnehmenden über das Projekt und Versendung der Fördermittel an die ermittelten Förderungsempfänger. Die Verarbeitung erfolgt damit auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Projektes und zur Bereitstellung der Fördermittel erforderlich ist.
Eine weitergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken, etwa zur öffentlichen Bekanntgabe des Vorhabens innerhalb der Portale der nebenan.de Stiftung gGmbH, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO).Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Wettbewerbs können innerhalb der allgemeinen Datenschutzhinweise der nebenan.de Stiftung eingesehen werden, abrufbar unter: www.wirweihnachten/datenschutz.
VI. Öffentlichkeitsarbeit
Die nebenan.de Stiftung gGmbH verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die Berichterstattung über die geförderten Vorhaben unterstützt diese Ziele durch Einbindung der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Verbreitung des Gemeinwohlgedankens. Wir möchten daher über die Förderung der Vorhaben in angemessener Weise informieren und bitten die geförderte Person, ihr zu diesem Zweck geeignetes Material (z.B. Text-, Bild- oder Videomaterial über das Vorhaben) unentgeltlich zur Verfügung zustellen.
Bei allen verwendeten Medien (Fotos, Grafiken usw.) ist das Urheber- und Persönlichkeitsrecht zu beachten. Inhaberin/Inhaber ist grundsätzlich die Person, die das Bild erstellt hat (Urheberrecht). Bei der Verwendung von Bildern Dritter muss deren Einwilligung über Art und Dauer der Nutzung vorliegen. Es empfiehlt sich, eine formlose schriftliche Einwilligung einzuholen. Für Fotos mit Kindern bedarf die Zustimmung von allen sorgeberechtigte Personen. Bei der Verwendung der Bilder ist der Namen des Inhabenden anzugeben. Fotos mit Personen sind sensibel zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Fotos mit Kindern!
Die geförderte Person wird verpflichtet, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen) auf die Förderung durch die nebenan.de Stiftung gGmbH in angemessener Weise hinzuweisen. Der Hinweis kann unter Verwendung des Namens und Logos der nebenan.de Stiftung gGmbH, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen.
VII. Haftung
Die Förderung des Vorhabens durch die nebenan.de Stiftung gGmbH ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Beurteilung und Genehmigung des Vorhabens nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der nebenan.de Stiftung gGmbH. Eine Haftung der nebenan.de Stiftung gGmbH im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen. Die nebenan.de Stiftung gGmbH behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.
Die Verantwortung für Durchführung und Zielerreichung des dem Antrag zugrundeliegenden Vorhabens obliegt ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die nebenan.de Stiftung gGmbH haftet nicht für Schäden, die dem Antragsteller, Projektbeteiligten oder Dritten entstehen.